Ab dem 14. Dezember 2024 sind Betreiber von Webshops zur Umsetzung der Produktsicherheits-verordnung (GPSR) verpflichtet.
Hier lesen Sie alles was Sie nach aktuellem Rechtsstand dazu wissen sollten.
Die neue EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) ist zum 13. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden. Sie löst die alte Richtlinie 2001/95/EG ab.
Inhalt & Überblick dieses Beitrags:
1. Für wen gilt die Produktsicherheitsverordnung?
2. Produktsicherheitsverordnung - Welche konkreten Produkte bzw. Warengruppen sind betroffen?
3. Produktsicherheitsverordnung - welche Angaben sind darzustellen?
4. Welche Sanktionen und Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Produktsicherheitsverordnung?
Für wen gilt die Produktsicherheitsverordnung?
In der Produktsicherheitsverordnung selbst ist festgelegt, dass die Anforderungen grundsätzlich für B2C-Produkte gelten. Ob dies nur für ab dem 14.12.2024 in Verkehr gebrachte Produkte, oder auch Bestandsprodukte gilt, ist der aktuellen Darstellung welche in der Gesetzgebung getroffen wurde nicht eindeutig geklärt. Vieles deutet darauf hin, jedoch ist es nicht explizit so benannt. Darüber wird wohl vermutlich erst eine Einzelfallentscheidung eines Gerichts Klarheit bringen.
An welche Unternehmen richtet sich das Gesetz:
a - Hersteller
b - Bevollmächtigte
c - Einführer
d - Händler
e - Fulfilment DIenstleister
Produktsicherheitsverordnung - Welche konkreten Produkte bzw. Warengruppens sind betroffen?
Machen wir es an dieser Stelle für Sie einfacher und benennen die Produktgruppen welche nicht von der Verordnung betroffen sind:
a - Human- & Tierarzneimittel
b - Lebensmitttel jeder Art
c - Futtermittel
d - lebende Pflanzen oder Tiere
e - tierische Neben- und Folgeprodukte
f - Pflanzenschutzmittel
g - Beförderungsmittel
h - Luftfahrzeuge
i - Antiquitäten
Produktsicherheitsverordnung - welche Angaben sind darzustellen?
Name des Herstellers
Name, Handelsname, Warenzeichen sowie Postanschrift und Email-Adresse.
Ist der Hersteller ausserhalb der EU ansässig, ist eine verantwortliche Person innerhalb der EU zu benennen.
Genaue Angaben zum Produkt
Sie müssen Angaben mach die das Produkt eindeutig daraus indentifizierbare machen. Ausserdem muss zwingend ein Produktfoto der Erklärung zugeordnet sein. Die Beschreibung kann durch eine Produktnummer ergänzt werden was es ggf. auch Suchmaschinen für Produktvergleiche / Preisvergleiche erleichtert Sie zu positionieren.
Die zu verwendenden Angaben werden vermutlich noch durch richterliche EInzelfallentscheidungen konkretisiert werden.
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen
Das Gesetz schreibt vor, dass Warnhinweise und Sicherheitsinformationen auf der Webseite enthalten müssen. Die Art selbiger ist im Gesetzt nicht definiert und muss im Einzelfall getroffen werden.
Welche Sanktionen und Strafen drohen bei Nichteinhaltung der Produktsicherheitsverordnung?
Aktuell bereitet der deutsche Gesetzgeber eine Überarbeitung des nationalen Produktsicherheitsgesetzes mit Regelungen zu Geldbußen im Rahmen von 10.000 - 100.000 € vor. Unabhängig werden Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht von Ihren Mitbewerbern erwartet.