Datenschutzbeauftragter - intern oder extern?
Nach dem Datenschutz Erstaudit - wie geht es weiter?
Der "interne" Datenschutzbeauftragte
Fachkunde und Zuverlässigkeit sind die Stützpfeiler eines erfolgreichen Datenschutzbeauftragten. Hierzu sind jedoch die betrieblichen Resourcen zu berücksichtigen und bestimmte Sachverhalte einzuplanen:
- erweiterer Kündigungsschutz des Mitarbeiters (12 Monate)
- der Geschäftsführer haftet vollumfänglich
- Zeit- und kostenintensive Weiterbildung durch den Arbeitgeber
- Hauptbeschäftigung darf nicht mehr zu 100% durchgeführt werden (15-20 % sind als DSB anzusetzen)
- teils "Betriebsblindheit"
- keine Know-how da keine Vergleichsmöglichkeiten
- Abberufgung nur durch "wichtige Gründe" möglich (§ 626 BGB & § 4f Abs. 3 Satz 4)
- eventuelle Interessenskonflikte
- Stellvertreter muss bestimmt sein
- neue Ressource benötigt bei Mitarbeiter eigener Kündigung
- ...
Der "externe" Datenschutzbeauftragte
Somit sind für den Firmeninhaber einige Hürden zu überspringen die Sie für einen externen Datenschutzbeauftragten nicht meistern müssen.
Die folgenden Gründe sprechen für eine externe Lösung in diesem Bereich:
- zertifizierte, bereits vorhandene und abrufbare Sachkunde
- Risikominimierung für den Unternehmer
- transparente Kostenstruktur
- keine Ressourcenbindung
- 100% Datenschutz
- keine Weiterbildungskosten
- unvoreingenommene Betrachtungs- und Arbeitsweise
- Kündigung/Bestellung jederzeit möglich
- Stellvertretung gesichert
- Know-how aus anderen Firmen und Branchen
- neutrale Position
- keine Interessenkonflikte
- Betriebsrat ohne Mitbestimmungsrecht bei Benennung
Die entscheiden selbst, welche Variante eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Business besser funktionieren kann.
Warum die Datenschutzgrundverordnung bereits in 2018 massiven Änderungen unterworfen war - und die Folgen
Die Gesetzgebung der Datenschutzgrundverordnung trat am 28.5.2016 in Kraft. Aber erst nach der Ende der Übergangsfrist von 2 Jahren in 2018 konnte die juristische Umlegung in die Praxis erfolgen. Aus diesem Grund warfen in diesem Jahr erste Referenz-Urteile einige bereits bestehende Strukturen in der Umsetzung um oder verschärften diese.
Für die Folgejahre 2019/20 und weiter sind weitere umfangreiche Änderungen zu erwarten. Vermutlich ab 2020 erfolgt die Gesetzgebung zur E-Privacity, welche insbesondere Online-Werbetreibende und Shopinhaber treffen wird.
Sparen Sie sich die Durchsicht in diesem Jungel und schärfen Sie die Sinne für Ihre Business - mit dem Datenschutzbeauftragten von MS Consulting Konstanz.
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